Immobilien ABC


Auf dieser Seite, werden wir viele verschiedene Immobilienbegriffe erklären.

A  -  wie Abschreibung 

 

 
Was ist Abschreibung? Wer ein Haus oder eine Wohnung als Kapitalanlage erwirbt, muss bei der  Berechnung der Rendite auch die Abschreibung der Immobilie im Blick. In der Steuererklärung kann man die Anschaffungs- und die Herstellungskosten geltend machen und so die Steuerlast minimieren. Wann ist der Zeitpunkt um eine Immobilie abzuschreiben? Im Laufe der Zeit und aufgrund der Abnutzung, verliert eine Immobilie Ihren Wert. Aufgrund dessen, hat der Vermieter einer Immobilie, die Möglichkeit, die Anschaffungs- und Herstellungskosten über die Jahr3e verteilt abzusetzen. Generell gibt es diverse Unterschiede in der Abschreibung je nach Art der Immobilie. 
Absetzung für Abnutzung kurz AfA genannt, gibt es unter verschiedenen Punkten: 

·         AfA für Neubauten 
·         AfA für Denkmalimmobilien 
·         AfA für Altbauten 
·         AfA für neu geschaffenen Wohnraum 
·         AfA für Modernisierungsmaßnahmen 
 
AFA Neubau 

Für den Neubau kann der Bauherr die Kosten im Rahmen der Neubau-AFA linear mit einem Satz von zwei Prozent über 50 Jahre abschreiben. 

AFA Altbauten 

Auch für die Altbauten sind AFA Möglichkeiten vorgesehen. Als Untergrenze hat der Gesetzgeber das Jahr 1925 gesetzt. Für Gebäude, die vor diesem Jahr errichtet wurden, gelten ein Abschreibungszeitraum von 40 Jahren und ein Satz von zweieinhalb Prozent. Anders für Immobilien, die nach 1925 erbaut wurden, da  sieht der Gesetzgeber zwei Prozent AfA für 50 Jahre vor. 

AFA Denkmalschutz 

Für Immobilien die unter Denkmalschutz stehen, gelten hohe Steuervorteile, da oftmals die Erneuerung schon viel Einsatz und Bürokratie in sich hat, ist jeder Eigentümer dankbar über den Steuervorteil. Neben der regulären AfA für Altbauten können  Modernisierungskosten  über acht Jahre mit jährlich neun Prozent und danach vier Jahre mit sieben Prozent steuerlich geltend gemacht werden. Aber auch hier gibt es eine Ausnahme, Denkmalimmobilien die in der Eigennutzung stehen dürfen über 10 Jahre jeweils nur 9 Prozent von den Sanierungskosten abschreiben. In diesem Fall gilt die lineare AFA für Vermieter nicht. 

AFA für neu geschaffenen 
 
Unter neu geschaffenen Wohnraum versteht man einen Neubau oder einen Dachausbau. Hier kann der Eigentümer zusätzlich zur Neubau AFA, vier Jahre lang jährlich bi8s zu 5 Prozent der Anschaffungskosten in der Steuererklärung geltend machen. Grundsätzlich gilt hier eine Obergrenze von 2000 Euro pro Quadratmeter. 
 
Doch welche Kosten können Immobilieneigentümer im Rahmen der Abschreibung steuerlich geltend machen? Die relevanten Kosten  für die Abschreibung setzen sich nach den Regelungen des EStG §7 wie folgt zusammen: 
 

  •  Kaufpreis 
  •  Kaufnebenkosten  – z.B.  Grunderwerbsteuer , Notarkosten und Maklerkosten 
  •  Herstellungskosten (alle Kosten, die dazu dienen, die Immobilie bewohnbar zu  

        machen) 

  •  Kosten für Modernisierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen innerhalb der ersten     drei Jahre nach Kauf (maximal 15 Prozent der Anschaffungskosten) 

 
Als wichtig zu betrachten ist das die Abschreibung der Immobilie sich nur auf den Kostenanteil für das Gebäude bezieht, das Grundstück wird nicht einbezogen. Das heißt, sie können also nicht einfach den  Kaufpreis  ansetzen, sondern müssen den Grundstücksanteil herausrechnen 
 
Abschreibung einer geschenkten oder geerbten Immobilie? 
Grundsätzlich gelten hier die gleichen steuerlichen Vorteile wie bei einer gekauften Immobilie. Man führt die Abschreibung fort wie bisher. 



 

B - wie Bauvoranfrage 

 

 

Was ist eine Bauvoranfrage? 

Mit der Bauvoranfrage prüfen künftige Bauherren, ob für das geplante Vorhaben eine Baugenehmigung erteilt werden würde. Dies trifft vor allem Grundstücke, wo es keinen Bebauungsplan gibt. Sie wird auch als kleines Genehmigungsverfahren bezeichnet. Mit der Bauvoranfrage und dem Bauvorbescheid, kann man schon vor der Planung eines Bauvorhabens eine Rechtssicherheit gewinnen, ob und in welchem Umfang eine bauliche Nutzung möglich ist.

Wer erstellt eine Bauvoranfrage?

Grundsätzlich gibt es hier keine Vorgaben wer die entsprechende Anfrage stellen kann. Auch wenn sie nicht der Eigentümer des Areals sind und über ein berechtigtes Interesse an der Bebaubarkeit haben, können Sie die Bauanfrage stellen. Sollten Sie sich dann für den Kauf eines Grundstück interessieren, müssen Sie ein kleines Genehmigungsverfahren beim zuständigen Bauamt einleiten. Bitte beachten Sie, stellen Sie als nicht Eigentümer diesen Antrag, benötigen Sie die Vollmacht des Eigentümers. Hier sollte man in Erwägung ziehen, einen Architekten zu beauftragen, da dieser die erforderlichen Unterlagen zusammenstellt. 

Was benötige ich für Unterlagen für den Bauvorbescheid? 

Den  jeweiligen Kommunen obliegt die Regelung des Baurechts, Sie bestimmen welche Unterlagen einzureichen sind, daher ist dies von der Landesbauordnung abhängig. Die meisten Behörden wünschen folgende Unterlagen:

  • Das ausgefüllte Formular zur Bauvoranfrage
  • Angaben über das Grundstück
  • Lageplan
  • Unterlagen die geplanten Bauvorhaben inkl. Gebäudeklasse
  • Angaben über Wasserversorgung und Entwässerung
  • Einen Auszug der Flurkarte

 

Wichtig ist, die Formvorschriften einzuhalten um einen rechtswirksamen Bauvorbescheid zu bekommen. Dieser gilt in den meisten Fällen für 3 Jahre. Achtung der Bauvorbescheid ersetzt NICHT die Baugenehmigung, diese muss in dieser 3 Jährigen Frist beantragt werden. Denn erst mit der Baugenehmigung dürfe Sie mit dem Bau beginnen.

 

Die Kosten des Bauvorbescheides obliegen dem jeweiligen Bundesland und dem Umfang der Baumaßnahme. Das Genehmigungsverfahren hat oft Bearbeitungszeiten von etwa 3-6 Monaten, innerhalb der Geltungsdauer, kann der Vorbescheid nicht zurückgezogen werden.

 

 

C -  wie  Courtage 

 

 

 

Die Maklercourtage ist das Honorar,  welches ein Immobilienmakler für den Nachweis der Gelegenheit zum Abschluss des Kaufvertrages oder aber auch für die Vermittlung eines solchen Vertrages erhält. 

 

Welche Voraussetzungen müssen erfüllt werden, bevor ein Provisionsanspruch besteht? 

 

Vereinbarung eines Maklervertrags 

Für die Vereinbarung und das Zustandekommen eines Maklervertrages ist seit dem 23.12.2020 die Textform notwendig. Das bedeutet es wird eine Bestätigung des Auftrages per Mail oder ähnlichen Kommunikationsmöglichkeiten benötigt. Eine reine Anberaumung eines Beurkundungstermins beim Notar sind nicht ausreichend. 

 

Nachweis- oder Vermittlungstätigkeit 

Der Nachweismakler benennt nur einen Interessenten für den Vertragsabschluss. Wichtig ist das es dem Kunden ermöglicht wird, durch die Tätigkeit des Maklers, in konkrete Vertragsverhandlungen einzutreten. Hierbei muss der Makler dem Kunden nicht nur die Anschrift des Objektes mitteilen sondern auch den Namen und die Anschrift des Vertragspartners mitteilen. Hierbei gibt es zwei Ausnahmen. Die Adresse des Verkäufers stimmt mit der Objekt Adresse überein oder dem Interessenten ist die Benennung des Verkäufers vorerst nicht wichtig. Auch wenn für den Interessenten die Benennung des Verkäufers vorläufig keine Rolle spielt, er daraufhin aber einen Kaufvertrag ohne weitere Beteiligung des Maklers abschließt, dann kann der Makler seine Provision geltend machen und der Käufer kann sich nicht mehr auf die Unvollständigkeit des Nachweises berufen. 

Die Vermittlungstätigkeit, hierbei muss der Makler in irgendeiner Form auf die Vertragsparteien eingewirkt haben. Welche Tätigkeit der Makler für eine Vermittlungstätigkeit ausgeführt haben muss, hängt von den Umständen des Einzelfalls ab. Wichtig hierbei ist das aufgrund Der Maklertätigkeit ein Abschluss des Kaufvertrags zustande kommt. 

 

Zustandekommen eines Kauf- oder Mietvertrages
 

Die Maklercourtage ist erfolgsorientiert, kommt es zu keinem Kauf- oder Mietvertrag ist keine Provision zu zahlen. Alleine der Abschluss unseres Vertrages ist hier entscheidend. Hierbei ist wichtig dass die Maklertätigkeit zum Erfolg führte. 

 

Welche Kosten kommen bei der  Maklerprovision auf einen zu? 

Die Höhe der Maklercourtage ist frei vereinbar. Es gibt keine gesetzlichen Vorgaben. Eine Orientierungshilfe bieten die in dem jeweiligen Bundesland bestehenden Regelungen. Ein Verhandlungsspielraum kann sich aus Sicht des Verkäufers dann ergeben, wenn die Immobilie schnell zu verkaufen oder nur schwierig zu verkaufen ist. Grundsätzlich wird die  Courtage dann als fällig betitelt, wenn der notarielle Kaufvertrag abgeschlossen ist. Bei dem  privaten Erwerb von Immobilien muss jedoch seit dem 23.12.2020  die Maklerprovision zum gleichen Anteil von beiden Parteien getragen werden. Grundsätzlich kann der Auftraggeber des Maklers auch freiwillig einen höheren Anteil übernehmen. Aber auf die 2. Partei dürfen immer maximal 50% der gesamten Provision übertragen werden. 

 

D – wie Darlehensvertrag 

 


 

Ein Darlehnsvertrag, kann man bei der Bank oder bei Freunden aufnehmen. Auch bei Freunden sollte man einen sogenannten Darlehensvertrag abschließen. Unter einem Darlehensvertrag versteht man einen schuldrechtlichen Vertrag, den zwei Personen miteinander schließen. Gesetzlich verankert ist er in § 488 BGB. Der Darlehensgeber verpflichtet sich eine Summe zur Verfügung zu stellen, der Kreditnehmer im Gegenzug verpflichtet sich, das Darlehen inklusive Zinsen bei Fälligkeit zurückzuzahlen. Ein Darlehensvertrag kann zwischen einer Bank und einer Privatperson oder auch zwischen zwei Privatpersonen (Privatkredit) geschlossen werden. 

Wie kommt ein Darlehensvertrag zustande? 

Wer einen  Darlehensvertrag zwischen Freunden oder Angehörigen abschließt, ist relativ schnell an seinem Geld. Hier ist entscheidend das Kreditgeber und -nehmer über die Darlehenssumme, Rückzahlungsmodalitäten und weitere Bedingungen sich einig sind. Dann stellt der Kreditgeber dem Kreditnehmer die Summe X zum vereinbarten Termin zur Verfügung. 

Stellt man einen Darlehensvertrag mit der Bank, benötigt man doch einige formale Schritte bis zur Auszahlung des Kredits. Der Darlehnsnehmer stellt erstmal eine Finanzierungsanfrage an die Bank oder den Finanzierungsvermittler. Er muss die recht umfangreichen Unterlagen einreichen un der Kreditgeber prüft diese dann. Erst nach der Prüfung erfährt man, ob man das Darlehn bekommt. Dann kommt es zur Unterzeichnung des Darlehensvertrages. 

Welche Angaben stehen im Darlehensvertrag? 

Bei einem privaten Darlehensvertrag, ist die Schriftform nicht vorgeschrieben aber empfehlenswert um jegliche Streitigkeiten von vornherein auszuschließen, anders sieht es bei einem Bankdarlehn aus, hier unterliegt die Vertragsform, klaren gesetzlichen Vorschriften. 

Das Bürgerliche Gesetzbuch regelt die Grundlagen eines Darlehensvertrags. Üblich sind im Darlehensvertrag folgende Angaben: 

  •       Die Verpflichtung des Darlehensgebers einen bestimmten Betrag auszuzahlen 
  •       Die Verpflichtung des Darlehensnehmers diesen zu einem vereinbarten Zeitpunkt        zurückzuzahlen 
  •       Die Verpflichtung des Darlehensnehmers den vereinbarten Zinssatz zu zahlen 
  •       Die Laufzeit des Darlehens 
  •       Die Darlehenssumme 
  •       Die Höhe des Sollzinssatzes 
  •       Die Rückzahlungsmodalitäten 
  •       Eventuelle Sicherheiten 
  •        Die Unterschriften beider Vertragsparteien 

 

 

Achtung 

Sollte es sich um eine hohe Darlehnssumme handeln, ist ein notarielles Schuldanerkenntnis empfehlenswert. Hier wird bestätigt, dass der Darlehensnehmer einen bestimmten Betrag schuldet. 

Wann ist ein privater Darlehensvertrag ungültig? 

Auch dies kann passieren, denn ein privater Darlehensvertrag ist dann ungültig, wenn der vereinbarte Zinssatz zu hoch angesetzt ist. Ist dieser Beispielsweise mehr als das doppelte höher als der übliche der Bank, wird dieser als Wucher gewertet nach § 138 BGB( Geschäft gegen die guten Sitten) und ist demnach nichtig. 

 

Die klaren Vorteile des privaten Darlehensvertrages sind auf der Hand. Keine Prüfung der Bank, kein Schufa Eintrag, unkomplizierte Verträge. 

 

E wie  Einheitswert 


 
Der Einheitswert, ist die Grundlage zur Berechnung der Grundsteuer. Was ist der Unterschied zum Verkehrswert und welche Kritik gibt es beim Einheitswert? Der Einheitswert eines Hauses oder auch Grundstückes, dient den Finanzämtern als Bemessungsgrundlage zur Berechnung der Gewerbesteuer und der Grundsteuer. Auch der Fiskus benutzt die Bemessungsgrundlage zur steuerlichen Bewertung. Laut BewG ( Bewertungsgesetz ) dienen zur Zeit noch die Stichtage 1.1.1935 in den neuen Bundesländern und der 1.1.1964 in den alten Bundesländern. Die Wertung betrifft sämtliche gewerbliche, private aber auch Land- und Forstwirtschaftliche Immobilien und Grundstücke.
 
Der Einheitswert wird vom Finanzamt ermittelt und zwar von dem zuständigen Finanzamt in dem das Grundstück liegt. 
 
Er kann nach 2 Methoden berechnet werden, dem Ertragswertverfahren oder dem Sachwertverfahren. 
 
Um zum Beispiel den Einheitswert einer Mietimmobilie, eines Ein-oder Zweifamilienhauses zu ermitteln, nutzt man den Ertragswert. Hier wird die Wertfeststellung auf der Grundlage des Jahresrohertrages (Netto-Kaltmiete der Immobilie) bemessen. Sollte kein Jahresrohertrag vorliegen, nutzt man das Sachwertverfahren zur Orientierung und Bewertung des Grundbesitzes. Aufgrund einiger Faktoren werden die Wertverhältnisse auf die jeweiligen Hauptfeststellungszeitpunkte 1964 oder 1935 heruntergerechnet. Auch die Wertmindernde oder werterhöhende Faktoren wie die Lage oder Bauweise werden zu Ermittlung mit herangezogen. Sollte es sich um ein unbebautes Grundstück handeln, nimmt man nur den Bodenrichtwert zur Feststellung des Einheitswertes. 
 
Mit dem Erhalt des Einheitswertbescheides bekommt man die Information vom Finanzamt über den Wert des Grundstückes oder der Immobilie. Dies ist die Festsetzung des Wertes, der der späteren Steuerfestsetzung dient.
 
Sollten sich die Eigentumsverhältnisse einer Immobilie ändern, stellt das Finanzamt das bis zu dem Zeitpunkt festgelegten Einheitswert dem neuen Eigentümer an Hand der Zurechnungsfortschreibung fest. Den neuen Einheitswert teilt sie ihm per Einheitswertbescheid mit, dies dauert meist circa 1 Jahr. Achtung ändert dich der Eigentümer durch Erbschaft oder Schenkung, erfährt das Finanzamt nicht sofort die Änderung im Grundbuch in diesem Fall dauert die Zustellung des Bescheides oft länger.  Auch sollte man wissen, dass man als Eigentümer die Möglichkeit hat einen Widerspruch gegen den Einheitswertbescheid einzulegen. 
 
 
Welchen  Unterschied  gibt es zwischen Einheitswert und Verkehrswert?
Der Verkehrswert einer Immobilie ist der Wert, den das Grundstück voraussichtlich am Markt erzielen wird. Dieser Wert gilt als Grundlage um den Angebotspreis festzulegen.
 
Der Einheitswert hingegen, dient der Berechnung verschiedener Steuern. Die Werte hier sollten meist nach den ersten sechs Jahren angepasst um Veränderungen zu berücksichtigen. Bislang wurde dies allerdings nicht umgesetzt, einzig in den alten Bundesländern gab es eine einmalige Anpassung zum 1.1.1964. Aufgrund dessen liegt der Einheitswert immer deutlich unter dem Verkehrswert einer Immobilie und spiegelt leider nur die veralteten Marktverhältnisse wieder. Denn die Werte der Grundstücke und Immobilien sind deutlich gestiegen. Hier hat man nur bei der Änderung der wirtschaftlichen Einheiten zum Beispiel bei Teilung eines Grundstückes, das die Nachfeststellung durch das Finanzamt vorgenommen wird, diese nutzen die neu festgelegte Bemessungsgrundlage.
 
 
 


F wie Fehler beim Immobilienverkauf



Ja auch beim Immobilienverkauf, kann man Fehler machen. Was sollte man vermeiden? Dem werden wir ein wenig auf den Grund gehen.
In den meisten Fällen fehlen den Eigentümern das Wissen und die Zeit, den Verkauf sachgemäß in die Wege zu leiten. Der Immobilienverkauf ist oftmals zeitraubend, komplex und auch emotional gelagert. Hier geht es oft um eine große Finanzielle Tragweite.
Der Aufwand
Der Aufwand wird oftmals unterschätzt, denn die meisten haben nur eine vage Vorstellung was sie erwartet. Dies betrifft vor allem Privatpersonen mit wenigen Kenntnissen der Immobilienbranche. Aufgrund dessen kennen Sie sich häufig nicht mit den organisatorischen Abläufen aus und leiten nicht die notwendigen Arbeitsschritte ein. Denn die fachgerechte Wertermittlung bis hin zur Vermarktung und Durchführung von Besichtigungen und Verkaufsverhandlungen sind nicht ohne die Hilfe einer Fachfirma einfach zu gestalten. .
Die Unterlagen
Die Unterlagen sind beim Immobilienverkauf oftmals schlaggebend. Ein häufiger Fehler unterläuft den meisten Privatpersonen daher schon bei der Zusammenstellung der hierfür notwendigen Unterlagen. Hier benötigt man zum Beispiel, den Grundbuchauszug, den Energieausweis und die letzten Abrechnungen. Dies wird für den Käufer benötigt um bei der Bank die Immobilienfinanzierung zu überprüfen. Hat dieser diese nicht rechtzeitig kommt es zu Verzögerungen, auch führen fehlende Unterlagen oft zu Misstrauen und im ungünstigsten Fall zum Absprung des Interessenten. Hier empfiehlt es sich vorab alle Unterlagen zu besorgen und gegebenenfalls einen Immobilienexperten mit der Beschaffung der noch fehlenden Unterlagen zu beschäftigen.
Der Verkaufspreis
Hier ist es wirklich notwendig, einen realistischen Verkaufspreis zu wählen. Denn dieser hat beim Verkauf eine entscheidende Rolle. Oft führen überzogene Preisvorstellungen des Verkäufers zum Scheitern des Verkaufes. Denn ein zu hoch angesetzter Preis, schreckt Interessenten ab und entwickelt sich schnell zum Ladenhüter. Auch ein zu niedrig angesetzter Preis, kann zu fehlenden Interessenten führen. Hier werden die Interessenten misstrauisch und vermuten eher versteckte Mängel in der Immobilie. Hier ist es wichtig den aktuellen Verkehrswert der Immobilie zu kennen. Eine konkrete Wertermittlung, die alle Besonderheiten und Ausstattungsmerkmale einer Immobilie berücksichtigt, liefert eine Immobilienbewertung. Sollten Sie dies benötigen, können Sie mich gerne kontaktieren.



Das Exposé
Der erste Eindruck zählt. Dies gilt auch für die Immobilienanzeige. Diese Anzeige muss das Interesse der Kaufinteressenten wecken. Selbst geschossene Bilder und ein unattraktiver Text führen eher zu Desinteresse bei der Kaufbereitschaft. Gerade die Präsentation der Immobilie ist hier das A und O. Um die richtige Zielgruppe anzusprechen, sind professionelle Fotos und ein überzeugender Text die Verkaufsgrundlage. Hier lohnt es sich einen Immobilienberater zu holen.
Die Besichtigung
Der Besichtigungstermin soll alle mit einem positiven Gefühl nach Hause gehen lassen. Das Aussehen bei dem Termin ist hier entscheidend. Ein Kaufinteressent muss sich sofort wohl fühlen und merken das ist seine Immobilie. Hier kann man schon mit kleinem Aufwand, die Immobilie in ein gutes Licht rücken. Ist der Rasen gemäht, vielleicht frische Blumen auf den Tisch sind die Zimmer aufgeräumt. Aufgrund einiger Erfahrungsberichte, zeigt sich das eine gut präsentierte Immobilie nicht nur die unnötigen Fehler beim Verkauf vermeiden lässt, sondern auch eine Preissteigerung erzielen kann.
Die Verhandlungsbereitschaft
Die Herausforderung für private Immobilienverkäufer ist die Preisverhandlung der Immobilie. Hierzu benötigt man Know How um eine passende Preisstrategie zu entwickeln um auf die Vorstellungen des Käufers einzugehen. Fehlende Verhandlungsbereitschaft führt oft zum Absprung des Käufers. Ein erfahrener Makler, der mit Verhandlungen vertraut ist, erhöht die Chance bei der Verkaufsverhandlung.
Die Bonität des Käufers
Solange die Bankzusage nicht vorliegt, sollten Eigentümer die Verkaufsaktivitäten nicht einschränken. Viele Verkäufer sträuben sich zwar davor, die Zahlungsfähigkeit des Käufers zu prüfen, aber dies ist ein unnötiger Fehler. Eine daraus resultierende meist teure Rückabwicklung ist dann nämlich unvermeidlich. Aufgrund dessen, sollte man die Bonität vor Abschluss des Kaufvertrages überprüfen. Hier reicht auch eine Finanzierungsbestätigung der Bank. 

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G - wie Grunddienstbarkeit 


 
Ein eher selten genannter Begriff, vielen ist dieser nicht bekannt. Also was ist die Grunddienstbarkeit? Mit der Grunddienstbarkeit, räumt der Eigentümer eines Grundstückes, dem Eigentümer eines anderen Grundstückes bestimmte Rechte am eigenen Grundstück ein. Das BGB regelt in § 1018 die Grunddienstbarkeit. Das Grundstück bei dem das Recht eingeräumt wird, bezeichnet man als „ dienendes Grundstück“, das Grundstück dem das Recht zusteht bezeichnet man als „herrschendes Grundstück“. Die Grunddienstbarkeit wird erst mit der Eintragung im Grundbuch des dienenden Grundstücks rechtswirksam. Selbst bei einem Eigentümerwechsel bleibt dieses Recht bestehen.
 
Viele Grunddienstbarkeiten kommen bei Hinterliegergrundstücken  zum Tragen. Es gibt verschiedene Arten der Grunddienstbarkeiten, einige sind zum Beispiel:
 
Das Wegerecht, hier darf der Nachbar über ein Grundstück gehen oder fahren , um zu seinem Grundstück zu kommen.

Das Leitungsrecht, bei dieser Art, darf das „dienende Grundstück“ zur Verlegung von Strom , Wasser oder anderer benötigten Leitungen genutzt werden.

Die Bebauungsbeschränkung, diese bedeutet das man nur bis zu einer gewissen beschlossenen Geschosshöhe bauen darf, um die Sicht des Nachbarn nicht einzuschränken.

Das Überbaurecht, gestattet dem Nachbarn, einen Teil seines Hauses über das Nachbargrundstück ragen zu lassen. 
 

Besteht denn ein Recht auf die Grunddienstbarkeit? 


Sollte ein Grundstück so gelegen sein, dass es nur über ein anderes Grundstück zu erreichen ist, gibt es das Notwegerecht. Kurz heißt das, der Eigentümer des vorderliegenden Grundstücks ist verpflichtet, den Nachbarn und auch dessen Besucher, passieren zu lassen.  Hier muss man sagen das auch wenn es ein Wegerecht gibt, es nicht gestattet ist ohne Grund hin und herzufahren. Auch sieht das BGB vor, das man sich gemeinsam und die Instandhaltung des Weges kümmert. In mancherlei Fällen vereinbart man ein Nutzungsendgeld, schon im Vorfeld.  Wichtig ist, der Weg muss frei passierbar sein, und keine absichtlichen Hindernisse enthalten. Handelt es sich um ein Leitungsrecht und es tritt eine Beschädigung der Leitung auf dem dienenden Grundstück ein, ist der Eigentümer des herrschenden Grundstücks zur Beseitigung verpflichtet. 
Was ist der Unterschied zwischen der Grunddienstbarkeit und dem Nießbaurecht? 
Das kann man kurz und knapp beantworten. Bei der Grunddienstbarkeit wird ein bestimmtes Recht an einem Grundstück eingeräumt. Das Nießbrauchrecht steht einer einzelnen Person zu, dieses beinhaltet oftmals einen bestimmten Nutzen aus einem Grundstück zu ziehen oder dieses in einem bestimmten Rahmen zu bewohnen. 
 

Kann die Grunddienstbarkeit beendet werden? 

Dies ist nur mit der Zustimmung des Eigentümers des “herrschenden Grundstücks“ möglich. In einigen Fällen, kommt es zu einer auflösenden oder befristeten Bedingung, wo das Recht automatisch erlischt. Auch wichtig, sollte es durch eine bauliche Veränderung kommen, so dass die bestehende Dienstbarkeit nicht mehr notwendig ist, erlischt die Grunddienstbarkeit auch. 
 
 
 
 


Gebäudeenergiegesetzes kurz GEG 

 

Im April 2023 wurde die 2.Novelle des GEG im Bundeskabinett beschlossen. Dieser Gesetzesentwurf hat einige Änderungen parat. So haben das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz gemeinsam mit dem Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen einen neuen Gesetzesentwurf zur Novelle des GEG gemeinsam erarbeitet. Hier drin verankert sind der Umstieg auf erneuerbare Energien beim Heizen und auch der Warmwasserbereitung. So soll die Dekarbonisierung des Wärmebereichs eingeleitet und schrittweise umgesetzt werden. 

Schon ab 2024 wird beim Einbau neuer Heizungen auf erneuerbare Energie gesetzt, das heißt ab dem 1.1.2024 sollte jede neue Heizung mindestens mit 65% erneuerbarer Energie betrieben werden. Da man Heizungen meist 20-30 Jahre nutzt, ist der Fokus hier auf neue Heizungen gelegt. Aufgrund dessen sollen die Weichen jetzt gestellt werden. Das gute ist, bestehende Heizungen dürfen weiter betrieben werden auch eine Reparatur an diesen ist weiterhin möglich. 

So soll der Übergang auf das Heizen mit erneuerbaren Energien einfach gestaltet werden. Es gelten wie überall Übergangsfristen und auch Befreiungsmöglichkeiten in besonderen Situationen.  So hat man das Gesetz für den Neubau, wohl noch verbraucherfreundlicher erweitert. Hier wurden folgende Punkte hinzugefügt, Solarthermie und auch H2 Ready-Gasheizungen wären eine  neue Option, allerdings nur dann, wenn es einen verbindlichen Investitions- und Transformationsplan für Wasserstoffnetze gibt und diese Heizungen dann ab 2030 mit mindestens 50 Prozent Biomethan oder anderen grünen Gasen betrieben werden können. Und schon ab spätestens 2035 müssen diese  mit mindestens 65 Prozent grünen oder blauem Wasserstoff betrieben werden. 

Herr Habeck Vizekanzler und Bundesminister für Wirtschaft und Klimaschutz, sagte hierzu: „Mit der Novelle starten wir eine wichtige Modernisierungsoffensive und holen auf, was über viele Jahre versäumt wurde. Und wir tun das mit einem klaren und bewussten Fokus auf neu eingebaute Heizungen. Bestehende Heizungen können weiter betrieben werden. Kaputte Heizungen können repariert werden. Aber mit neuen Heizungen muss die Wärmewende jetzt beginnen. Andere Länder, wie beispielsweise Frankreich oder Dänemark oder auch Finnland und Schweden, haben damit schon viel früher begonnen und sind damit schon weiter. Wir starten die Aufholjagd und geben mit dem Gebäudeenergiegesetz das klare Signal: Wer jetzt in eine neue Heizung investiert, muss das nachhaltig tun. Denn wer heute eine neue Heizung einbaut, der nutzt diese 20-30 Jahre. Soziale Härten federn wir ab durch Übergangsfristen, Ausnahmeregelungen und vor allem durch eine Neuaufstellung der Förderung. Wir greifen so Bürgerinnen und Bürgern beim Heizungstausch auch finanziell unter die Arme.“ 

 

Auch die Bundesministerin für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen Klara Geywitz, äußerte sich hierzu. Ihrer Meinung nach, wird das Gas wohl nie wieder so billig sein, wie vor dem Ukraine Krieg. Und „Wie wir heizen, spüren wir im Geldbeutel“.  So sollen ab 2045 fossile Brennstoffe ausgeschlossen sein. Es soll eine Förderung geben, dass niemand durch die neuen Vorgaben überfordert wird. Gerade weil es das Zuhause nicht zweimal gibt, brauchen jede Wohnung und jedes Haus eine Lösung, die zu den dort lebenden Menschen passt. Laut Ihr soll dieses Gesetz das möglich machen. 

 

Das heißt: 

Ab dem 31.12.2044 dürfen fossile Brennstoffe nicht mehr genutzt werden. So muss ab 1.1.2024 erstmal nur alle neu eingebauten Heizungen diesen Normen entsprechen. Bestehende Heizungen dürfen weiter betrieben werden und auch repariert werden. 

Wählen darf man zwischen den gesetzlich vorgeschriebenen Erfüllungsoptionen, Anschluss an ein Wärmenetz, elektrische Wärmepumpe, Stromdirektheizung, Hybridheizung (Kombination aus Erneuerbaren-Heizung und Gas- oder Öl Kessel), Heizung auf der Basis von Solarthermie oder H2-Ready“-Gasheizungen, also Heizungen, die auf 100 Prozent Wasserstoff umrüstbar sind. 

Im Gesetzesentwurf aufgenommen, wurde auch eine Befreiung für hochbetagte Gebäudeeigentümer. Das bedeutet für Eigentümer, die das 80. Lebensjahr vollendet haben und ein Gebäude bewohnen, das mindestens sechs Wohnungen umfasst, diese Im Havarie Fall, keine Pflicht auf die Umstellung auf erneuerbares Heizen haben.  Auch wurde eine Härtefallregelung in das GEG aufgenommen, hier wird im Einzelfall berücksichtigt, ob die notwendigen Investitionen in einem angemessenen Verhältnis zum Ertrag oder in einem angemessenen Verhältnis zum Wert des Gebäudes stehen. Hier fließen dann auch Fördermöglichkeiten und Preisentwicklungen ein. 

Es soll für den Umstieg auf das Heizen mit Erneuerbaren, finanzielle Unterstützung geben. Kredite, Zuschüsse oder Steuergutschriften. Es wurde ein Förderkonzept für erneuerbares Heizen, von der Bundesregierung geeint. Laut der Regierung, soll sich  aus der Kombination, Förderung und der Einsparung von Betriebskosten, das Heizen mit erneuerbaren Energien rechnen. 

 

H – wie Hausbau 


Wer bei einem Hausbau, Eigenleistungen erbringt, kann viel Geld sparen. Welche handwerklichen Tätigkeiten alleine gut umsetzbar sind und für welche man lieber einen Fachmann dazu holen sollte, beleuchten wir hier. 
Eine sorgfältige Planung vorab, ist das A und O eines Hausbaus. Eine solide Finanzierung, wo man vorab festlegt wieviel man monatlich Abtragen kann ist der Grundstein eines Hausbaus. Bleiben Sie hier realistisch, beachten Sie das auch jährliche Instandhaltungskosten auf Sie zukommen. 

Sehen Sie vorher in den Flächennutzungs- und Bebauungsplan ein, diese Pläne geben Ihnen alle Auskünfte, ob sich das Bauvorhaben auf dem Grundstück auch nach rechtlicher Sicht, realisieren lassen. Hier erfährt man auch, ob schon Erschließungsanlagen für das Grundstück existieren. Diese Pläne sind bei Ihrer Gemeinde einsehbar. Eine Baugrunduntersuchung, sollte man vorab durchführen lassen, diese gibt die Sicherheit, nicht in eine unvorhersehbare Kostenfalle zu tappen. Bei der Baugrunduntersuchung, werden die Beschaffenheit und eine Bodenanalyse durch einen Experten durchgeführt. 
Ist dies alles geschehen, beginnt die Planung des Hauses. Hier kann man sowohl ein schlüsselfertiges Haus bauen, dabei übernimmt der Bauträger vom Grundstückskauf bis zu Fertigstellung alle notwendigen Maßnahmen. Oder man beauftragt einen Architekt mit der Erstellung eines Bauplans. 

Im Anschluss muss man sich die Baugenehmigung einholen. Um diese zu beantragen, reicht der Bauvorlagenberechtigte (Architekt, Bauingenieur) die Bauvorlagen, hierzu zählen der Lageplan, die Baubeschreibung und die Bauzeichnungen, zusammen mit dem Bauantrag bei der Baubehörde ein. Nach einer amtlichen Prüfung, erhält man die Baugenehmigung für den Hausbau. 
Nun beginnt die Baustelleneinrichtung, die man unter Einhaltung rechtlicher Vorgaben bezüglich Arbeitsschutzgesetz, Arbeitsstättenverordnung und Verkehrssicherungspflicht umsetzen muss. 

Folgende Punkte sind hier notwendig: 
 
·         Abschluss von Bauherrenhaftpflicht-, Bauleistungs- und Feuerrohbauversicherung 
 
·         Einholen von Genehmigungen für Abriss- bzw. Baumfäller- arbeiten 
 
·         Ankündigung der Baustelle in Form einer Bautafel 
 
·         Beantragung einer Sondernutzungserlaubnis für den öffentlichen Raum 
 
·         Einrichtung von Strom- und Wasserleitungen zur Baustelle 
 
·         Aufstellen von Zäunen, Warnhinweisen, Toiletten 
 
 
 
Bauleiter sind grundsätzlich in der Verantwortung ein Bautagebuch zu führen, bei entstehenden Mängeln oder Schäden, wird es als Beweismittel mit herangezogen. Hier wird der gesamte Bauablauf festgehalten. Sollten Sie den Hausbau selber leiten, kommen weitere Punkte hinzu, diese sind wie folgt: 
 
·         Eigenleistungen erbringen 
 
·         Baustelle kontrollieren 
 
·         anfallenden Kosten überprüfen 
 
·         Sicherheit prüfen 
 
·         Materialien bestellen 

 
Wie kann man bei einem Hausbau noch sparen? 

Hier ist sicherlich entscheidend, wie das eigene handwerkliche Geschick ist. Ist man nicht erfahren kann man mit dennoch auch sparen. Folgende Eigenleistungen können auch unerfahrene Handwerker gut umsetzen. Maler – und Tapezierarbeiten, Böden verlegen und den Garten selbst anlegen. Auch den Zaun setzen könnte man in Eigenregie schaffen und so Geld sparen. Ist man handwerklich etwas versierter könnte man zu den obengenannten Tätigkeiten zusätzlich noch Wände und Decken durch Trockenbau ziehen, eventuell in Zusammenarbeit mit einem Statiker die Betonplatte betonieren. Wände verputzen und Treppen, Türen und Fenster einbauen und im Außenbereich Wege und Terrasse pflastern. Hierbei kommt es ganz auf das Können des Hausbauers an, wieviel man in Eigenregie schaffen kann. Jeder einzelne Punkt, spart beim Hausbau anfallende Kosten. 


Hier sollte man wissen, dass Banken dies auch honorieren. Denn Lohnkosten, die der Bauherr durch eigene Muskelkraft einspart, werden als „Muskelhypothek“ anerkannt. Hat man also Zeit und handwerkliches Geschick, bekommt man auf diese Weise die Möglichkeit die Darlehenssumme zu senken und bessere Konditionen für den Baukredit auszuhandeln. 
 


I – wie Immobilienrente 

 

Mittlerweile gibt es ja viele Dinge von denen die meisten noch nicht gehört haben. Eine davon ist sicher die Immobilienrente. Was ist das und was bedeutet sie? Eine Immobilienrente dient der Aufstockung der Leibrente und ist eine besondere Form des Immobilienverkaufs. Die Immobilie wird gegen eine Rentenzahlung ausgezahlt. Anders als die klassische Form des Immobilienverkaufes, ist die Immobilienverrentung eine, die Möglichkeit das Haus zu verkaufen und dennoch darin wohnen zu bleiben. Denn die Immobilienrente ermöglicht dem Verkauf aber man behält das Wohnrecht mietfrei. Die Immobilie wird in Form von Raten – Rentenzahlung verkauft. Man kann die Form der Raten auf monatlich, quartalsweise, halbjährlich oder als Einmalzahlung vereinbaren. 


Kann denn jeder diese Immobilienrente bekommen? 

Nein, eine Grundvoraussetzung für die Immobilienrente, ist eine bereits abgezahlte Immobilie. Außerdem muss der Immobilieneigentümer mindestens 60 Jahre alt sein. 
Wie hoch die Immobilienrente ist, hängt von verschiedenen Faktoren ab. Zum einen der Verkehrswert der Immobilie und auch das Alter des Verkäufers, spielen eine Rolle. Da der Verkäufer ein lebenslanges Wohnrecht hat, wird dies von dem Verkehrswert der Immobilie abgezogen. Die Höhe der Immobilienrente ist somit recht variabel, je  nach Immobilie und Eigentümer. Grob kann man von einem durchschnittlichen Betrag von fünfhundert bis eintausend Euro ausgehen. 

In den meisten Fällen kommen private Käufer, gewerbliche Käufer oder aber auch Stiftungen für die Immobilienrente auf. Sollten sich Privatpersonen dafür entscheiden, handelt es sich meistens um Familienangehörige der Rentner. Gewerbliche Käufer sind bei der Immobilienverrentung eher selten, es gibt aber hierfür einige Anbieter. Oft sind dies Finanzinstitute. Sollte eine Stiftung die Immobilienrente übernehme, nennt man dies Zustiftrente, durch die Stiftung kommen Eigentümer häufig eher sozialen Engagements nach. 

 
Für wen lohnt sich eine Immobilienrente? 

Die Immobilienrente unterstützt die Senioren, die geringe Ersparnisse besitzen oder deren gesetzliche Rente nicht die Instandhaltung der Immobilie gewährleistet. 

 
Ist eine Immobilienrente steuerpflichtig? 

Ja auch auf eine Immobilienrente fallen Steuern an, allerdings wird bei der lebenslangen Leibrente nur der Ertragsanteil besteuert. Zeitrenten sind vollständig steuerpflichtig. Je nach Nutzung der letzten Jahre, kann auch eine Spekulationssteuer hinzukommen. 


 

J wie Jahresreinertrag und Jahresrohertrag 

 


 

Um die Gesamtkapitalrentabilität zu errechnen, wird der Jahresreinertrag einer Immobilie berechnet. Diese ist die Differenz zwischen den gesamten Mieteinnahmen inklusive der Umlagen und sonstigen mit der Vermietung zusammenhängender Vergütungen und den Bewirtschaftungskosten. Zu den  Bewirtschaftungskosten zählen auch kalkulatorische Bestandteile wie Abschreibung und Mietausfallwagnis.

 Der Jahresreinertrag unterliegt einer Nachhaltigkeitsprüfung sowohl bei der Ertrags- als auch bei der Aufwandseite. Bei der Aufwandseite wird häufig mit pauschalen Sätzen gerechnet, da die tatsächlichen Bewirtschaftungskosten im Jahre der Wertermittlung meist nicht den langfristig entstehenden Kosten entsprechen. Ein Beispiel hierfür wäre, das es in einem Jahr zu größeren Renovierung arbeiten kommt, in dem kommenden aber zu keiner. Auch die bezahlten Mieten liegen oft, aufgrund von vertraglicher Bindung über oder auch unter denen der im Falle einer Wiedervermietung liegenden Mieten. Bei der Ertragswertermittlung die Abschreibung durch eine Annahme einer bestimmten Restnutzungsdauer zusammen mit dem Liegenschaftszins in den Vervielfältiger einhergeht, werden diese bei dem Bewirtschaftungskostenabzug nicht einbezogen. 

Somit kann man sagen dass der Jahresreinertrag und der Jahresrohbetrag zur Berechnung der Rentabilität einer Immobilie dienen. Der Jahresrohbetrag erfasst die Jahresnettokaltmiete inklusive aller umlagefähigen Betriebskosten. Der Jahresreinertrag berechnet sich aus dem Jahresrohbetrag abzüglich der Bewirtschaftungskosten und der nicht umlagefähigen Betriebskosten oder Mietausfällen. 

 

J wie Jahresheizwärmebedarf 

Der Jahresheizwärmebedarf gibt an, wie viel Heizleistung ein Gebäude pro Jahr benötigt. 

Jahreszins 

Der Jahreszins wird ebenfalls häufig als effektiver Jahreszins bezeichnet und beschreibt die Kosten für ein Darlehen pro Jahr. 

Jahresabrechnung 

In der Jahresabrechnung werden alle Einnahmen und Ausgaben innerhalb eines Wirtschaftsjahres zusammengefasst. 

Jahresnutzungsgrad 

Der Jahresnutzungsgrad ist der Wärmebedarf pro Jahr für ein Gebäude. Er wird in Kilowattstunden pro Quadratmeter angegeben und wird im Wärmebedarfsausweis festgehalten. 

 

 

 

K  wie Kapitalanlage Immobilie 


 

Die Immobilie als Kapitalanlage, in Zeiten von niedrigen Darlehnszinsen und mit der Sicht auf lukrative Rendite, lockt es doch eine Immobilie als Geldanlage zu kaufen. Viele Anleger investieren derzeit in „Betongeld“, indem sie sich zum Beispiel eine Pflegeimmobilie kaufen. Welche Form einer langfristigen Kapitalbindung gewählt wird, hängt von der Risikobereitschaft aber auch von der Höhe der Investition ab. 

Welche Anlageimmobilien gibt es? 

Es gibt unterschiedliche Möglichkeiten auf dem Immobilienmarkt, um in eine Immobilie als Kapitalanlage zu investieren. Es gibt die direkte und die indirekte Investition. 

Unter der indirekten Investition laufen beispielsweise die Anlage in offene und geschlossene Immobilienfonds, Immobilienaktien und Crowdfunding. Diese versprechen meist eine höhere Rendite als direkte Investitionen, gehen aber mit einem gewissen Risiko einher. 

Bei den direkten Investitionen, handelt es sich um den konkreten Kauf einer Immobilie, beispielsweise der Kauf einer Eigentumswohnung, eine Gewerbeimmobilie, ein Studentenappartement, ein Mehrfamilienhaus, eine Pflegeimmobilie usw. 

Pflegeimmobilie was ist das? 

Diese Bezeichnung definiert, Wohneinheiten in Pflege, Senioren-oder Wohnheimen sowie Wohnungen die als „Betreutes Wohnen“ geführt werden. Besitzt man eine Pflegeimmobilie als Kapitalanlage,  profitiert man von der Mietrendite.  Eine sehr beliebte Art der Anlage. 

Welche Kapitalanlage sich für jeden einzelnen eignet, ist von verschiedenen Faktoren abhängig. Als erster Faktor ist sicher das Budget, dieses spielt eine wesentliche Rolle bei der Auswahl. Für „Neueinsteiger „ in der Kapitalanlage, empfehlen die meisten als Einstieg eine Eigentumswohnung. Hier müssen Sie beim Kauf darauf achten, dass Sie sich für eine gute Lage und gute Hausverwaltung interessieren. So geht man kein Vermietungsrisiko ein und die Hausverwaltung kümmert sich um die Immobilie. Auch eine Studentenwohnung ist ein guter Einstieg, da diese sich sehr gut vermieten lassen. Achten Sie hier nur darauf, dass der Standort gute Anbindungen zu den Unis hat. 

Die Pflegeimmobilie ist auch für einen Neueinsteiger geeignet, da man sich auch hier nicht stark einbringen muss, diese Immobilien haben oftmals einen langfristigen Betreiber. 

Wenn Sie Wert auf Steuervorteile legen, sind Denkmalimmobilien eine gute Wahl. Denn die Immobilien mit  Denkmalschutz  locken mit erhöhten Abschreibungsmöglichkeiten. 

 

Hat man sich für eine bestimmte Immobilie für die Kapitalanlage entschieden, sollte man sich trotzdem Zeit nehmen. Suchen sie Ihre Immobilie in Ruge und achten sie auf die Lage, gibt es in der Region einen hohen Leerstand, wie ist die Mietpreisentwicklung bzw. die Entwicklung des Immobilienwerts in der Region, wie sieht die Mietstruktur in der Gegend aus, wie ist der Zustand der Immobilie, muss die Immobilie modernisiert werden, ist der Preis angemessen (Verkehrswert)? Diese Fragen sollte man mit einbeziehen, denn nichts ist schlimmer als wenn die Kapitalanlage leer steht nach dem Erwerb. 

 

 

 

 

L wie Löschungsbewilligung 

 

 


Was bedeutet eigentlich Löschungsbewilligung, darauf wollen wir in diesem Blog eingehen. Kurz gesagt ist die Löschungsbewilligung, ist eine Löschung der Grundschuld nach Rückzahlung des Darlehens aus dem Grundbuch. 

Eine Löschungsbewilligung dient dem Nachweis, dass die Baufinanzierung getilgt und aus dem Grundbuch entfernt wurde. Hier bestätigt der Kreditgeber anhand des Dokumentes, das der Kredit vollständig gezahlt wurde. Das BGB –Bürgerliche Gesetzbuch, regelt dies im $ 875, hier sind auch die formellen Aspekte festgelegt. 

 

Benötige ich eine Löschungsbewilligung? 


Meist wird die Löschung dann vorgenommen, wenn man den Verkauf der Immobilie plant. Kaufinteressenten sind in der Regel an Immobilien interessiert, die nicht durch Grundpfandrechte wie eine Hypothek belastet sind. 

Folgende Unterlagen müssen Ihnen vorliegen wenn sie die Löschungsbewilligung beantragen. 

  •  Angaben über das Grundbuchblatt , Flur und Flurstück 
  •  Nennung des Darlehensgeber und dessen Sitz des Gläubigers 
  •  Genaue Bezeichnung der Grundschuld mit numerischer und alphabetischer höhe und laufender Nummer 
  •  Einverständnis des Gläubigers zur Grundschuldlöschung 
  •  Zustimmung und Unterschrift des Eigentümers mit Ort und Datum 

 

 

Die Ausstellung nehmen in der Regel Banken aus und halten die notwendigen Formulare dafür bereit. Sollten Sie einen privaten Gläubiger haben, ist es nur wichtig, dass Sie alle notwendigen Angaben  die zur Löschung der Grundschuld benötigt werden zusammenfassen. Ein Muster gibt es dafür derzeit nicht. 

Normalerweise lässt der Kreditgeber dem Kreditnehmer die Löschungsbewilligung nach vollständiger Tilgung des Baukredits automatisch zukommen. Diese stellen die Banken aus, müssen dann durch einen Notar beurkundet werden. An sich entstehen für die Ausstellung der Löschungsbewilligung keine Kosten, allerdings ist die Bank berechtigt, die Notarkosten für die Ausfertigung der Urkunde, in Rechnung zu stellen. 

Zusätzlich kommen noch die entstehenden Kosten beim Grundbuchamt hinzu. Die Kosten liegen in Höhe von 0,2 Prozent der Grundschuldsumme beim Grundbuchamt, auch der Notar  berechnet 0,2 Prozent für die notarielle Beurkundung. 

 

 

 

 

 

 

M –wie Mietvertrag 

Ein Eigentümer stellt den Wohnraum einem Mieter zur Verfügung. Bei einem Mietvertrag handelt es sich um ein gegenseitiges Rechtsgeschäft, dieses dient der Überlassung der gemieteten Sache (Wohnung, Haus).Der Mieter darf dann gegen Bezahlung einziehen, das kann befristet oder unbefristet sein. Hier gibt es einige wichtige Punkte, der Mieter sowie der Vermieter müssen sich an das BGB (Bürgerlichen Gesetzbuch) §535 Mietrecht halten. 

Welche Arten von Mietverträgen gibt es? 

Auch wenn man es kaum glauben mag, es gibt sechs verschiedene Arten von Mietverträgen. Diese werde ich hier beschreiben. 

Unbefristeter Mietvertrag 

Hier sind die schriftlich festgelegten Rechte und Pflichten solange gültig bis einer der Vertragspartner die gesetzmäßige und vertragsrechtliche Kündigung erwirkt. Auch mündlich geschlossene Mietverträge gelten als unbefristet. 

‌Befristeter Mietvertrag 

Bei einem befristeten Mietvertrag wird das Vertrags-Mietende von vornherein festgelegt. Der Mieter und Vermieter kann dieses Mietverhältnis nur durch eine fristlose Kündigung lösen, außer es ist eine einvernehmliche Auflösung. 

Untermietvertrag 

Der Hauptmieter erteilt einen Untermietvertrag und fungiert so als Vermieter. Dies wird besonders oft in Wohngemeinschaften genutzt. Sollte der Untermietvertrag nur für einen begrenzten Zeitraum sein, spricht man von einem Zwischenmietvertrag. 

‌Zwischenmietvertrag 

Ist ein Untermietvertrag mit zeitlicher Begrenzung. Dieser wird auch vom Hauptmieter mit dem Untermieter geschlossen. 

Staffelmietvertrag 

Dieser wird oftmals als befristeter Mietvertrag geschlossen. Wie der Name schon sagt gibt es eine Staffelmiete, das bedeutet im Mietvertrag steht festgesetzt die Anfangsmiete und die jährliche Steigerung.‌ 

Indexmietvertrag 

Basierend auf der Kalkulierung der Lebenserhaltungskosten, ist im Mietvertrag eine automatische Mieterhöhung festgelegt.‌ 

Achtung,  beim Staffel- und Indexmietvertrag, darf die Mieterhöhung nur so hoch sein, wie die Im Mietvertrag festgelegte Steigerung. ‌ 

 

 

Welche Daten sind im Mietvertrag wichtig? 

Da die Unterschriften beider Vertragsparteien bindend sind, sollte man im Vorfeld die Notwendigen Informationen im Mietvertrag festhalten. Dies wird dann notwendig, wenn der Mietvertrag länger als ein Jahr geschlossen wird. 

Folgende Angaben sind wichtig: 

·         Name beider Vertragspartner (Vermieter sowie Mieter) 

·         Anschrift der Wohnung (Lage, Straße und Stockwerk) 

·         Angabe der Wohnfläche in Quadratmetern 

·         Anzahl der Räume 

·         Nutzungsrechte (Waschküche, Terrasse, etc.) 

·         Beginn der Mietvereinbarung 

·         Höhe der geforderten Miete 

Wichtig sind das alle mündigen Vertragspartner, die in das Mietobjekt einziehen, namentlich im Vertrag genannt werden. So hat jeder alle Rechten und Pflichten. Auch wichtig ist die Beschreibung der Nutzungsrechte. Hier kann man vorab Unstimmigkeiten aus dem Weg gehen. 

Schönheitsreparaturklausel ist nur wirksam, wenn die folgenden drei Punkte bei Vertragsabschluss erfüllt worden sind: 

·         Die Wohnung wurde frisch renoviert dem Mieter übergeben. 

·         Die Renovierungsfristen sind flexibel gestaltet. 

·         Dem Mieter wurden nicht zu viele Verpflichtungen zugeteilt. 

‌‌Auch hier ist zu beachten, kleine Reparaturen sind nur dann zulässig, wenn, die Höhe der für den Mieter zu tragenden Kosten im Mietvertrag deutlich begrenzt ist und nur dann wenn sich die Kostenübernahme auf die vom Mieter häufig genutzten Bestandteile der Wohnung bezieht. 

Wie hoch darf die Mietkaution sein? 

Die Mietkaution wirkt als eine Sicherheitsleistung, diese muss nach Beendigung des Mietverhältnisses im Normalfall an den Mieter zurückgezahlt werden. Der Vermieter ist verpflichtet (Ausnahme Studentenwohnheime), die Kaution  zinsbringend anzulegen und die Einkünfte daraus der Sicherheitsleistung des Mieters zuzurechnen. Die Höhe der Kaution wird im Mietvertrag festgehalten, und kann unterschiedlich hoch ausfallen. Was ein Mieter maximal verlangen kann, ist in $ 551 BGB festgehalten. 

‌Sind Ablöse- oder Abstandszahlungen erlaubt? 

Grundsätzlich ja, aber der Preis darf nach $4 WoVermRG nicht in einem überteuerten Missverhältnis zum Zeitwert stehen. Es hat sich eine Höchstgrenze von 50% über dem Zeitwert durchgesetzt. Die Ablöse muss dem Wert des Mobiliarzustandes entsprechen. 

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Wohnungsübernahmeprotokoll 

Dieses Protokoll ist oftmals die beste Absicherung, sollten Konflikte entstehen. Wenn ein Mietobjekt übergeben wird, sollte der Zustand der Wohnung/Haus schriftlich festgehalten werden. Auch Fotos der einzelnen  Räume sind hilfreich. Ein Wohnungsübernahmeprotokoll ist  nicht verpflichtend, aber oftmals hilfreich bei aufkommenden Streitigkeiten, da man dieses dazu heranziehen kann, und Einwände und Forderungen sachlich klären kann. 

 

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