E-wie erneuerbare Energie 

Windkraft und Solarparks: Zukunftsweisende Technologien und ihre Auswirkungen auf die Umwelt und den Immobilienmarkt

Erneuerbare Energien spielen eine Schlüsselrolle bei der Energiewende in Deutschland, und dabei gehören Windkraft und Solarenergie zu den führenden Technologien. Der Ausbau dieser Energieträger trägt nicht nur zur Reduktion von CO₂-Emissionen bei, sondern beeinflusst auch verschiedene Wirtschafts- und Lebensbereiche, wie den Immobilienmarkt. In diesem Beitrag werden die Vor- und Nachteile, Nutzung, Leistung, Kosten und Standorte von Windkraft und Solarenergie in Brandenburg und den neuen Bundesländern erläutert. Zudem wird auf häufige Fragen eingegangen, um ein besseres Verständnis dieser Technologien zu schaffen.


Windkraftanlagen: Technische Grundlagen, Nutzung und Standortverbreitung

Windkraftwerke gewinnen Energie aus der natürlichen Kraft des Windes. Moderne Windräder nutzen dabei die Bewegungsenergie des Windes, um über Rotorblätter eine Turbine anzutreiben, die Strom erzeugt. Diese Anlagen bestehen aus einem hohen Mast, Rotorblättern und einem Generator. Sie erfordern windreiche Standorte und weite Flächen, wie in Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern, um eine hohe Energieausbeute zu erzielen. Laut aktuellen Daten befinden sich etwa 13.000 Windkraftanlagen in den neuen Bundesländern, wobei rund 4.000 allein in Brandenburg stehen.

Vor- und Nachteile von Windkraftanlagen

  • Vorteile: Windkraft ist eine saubere Energiequelle, die bei richtiger Standortwahl hohe Strommengen erzeugt und rund um die Uhr genutzt werden kann. Sie spart gegenüber konventionellen Energien jährlich mehrere Tonnen CO₂ pro Anlage ein.
  • Nachteile: Der Bau ist teuer, und die Anlagen erfordern Wartung. Sie können die Umgebung optisch und akustisch beeinträchtigen und das Landschaftsbild verändern. Der Schattenwurf und der Geräuschpegel können die Wohnqualität nahegelegener Immobilien beeinflussen und führen oft zu Wertminderungen.

Kosten und Amortisation: Die Investitionskosten für eine Windkraftanlage betragen etwa 1,2 bis 1,5 Millionen Euro pro Megawatt (MW), während Betrieb und Wartung bei etwa 2–3 % dieser Summe jährlich liegen. Die Amortisationszeit beträgt je nach Standort und Nutzung rund 10–15 Jahre.


Solarparks: Leistungsfähigkeit, Flächenbedarf und Standorte

Solarenergie wird über Photovoltaikanlagen gewonnen, die Sonnenstrahlen direkt in Strom umwandeln. Moderne Solarmodule haben eine Leistung von ca. 300 Watt pro Quadratmeter und lassen sich flexibel auf Flachdächern, Feldern oder Industriebrachen installieren. Brandenburg ist aufgrund seiner zahlreichen sonnenreichen Tage ein idealer Standort für Solarenergie. In den neuen Bundesländern gibt es über 700 Solarparks mit einer Gesamtfläche von etwa 54.000 Hektar.

Vor- und Nachteile von Solarenergie

  • Vorteile: Solarenergie ist emissionsfrei, leise und beeinträchtigt das Landschaftsbild weniger stark als Windkraft. Sie eignet sich besonders gut für die Selbstversorgung von Privathaushalten, da Solaranlagen die Energie direkt in das Hausnetz einspeisen können und so zur Energieautarkie beitragen.
  • Nachteile: Die Stromproduktion ist wetterabhängig, und in der Nacht wird keine Energie erzeugt. Zudem sind die Module im Winter weniger effizient. Große Solarparks beanspruchen viel Fläche und können bei übermäßigem Ausbau landwirtschaftliche Flächen verdrängen.

Kosten und Amortisation: Die Installationskosten für Solarparks liegen zwischen 600.000 und 800.000 Euro pro MW, wobei sie sich durch niedrige Wartungskosten und die wachsende Nachfrage zunehmend schneller amortisieren (nach ca. 8–12 Jahren).


Speichertechnologien und Herausforderungen der Netzstabilität

Da die Solar- und Windenergie wetterabhängig ist, erfordert eine zuverlässige Stromversorgung effiziente Speicherlösungen. Batterien, Pumpspeicherwerke und zunehmend auch Wasserstoffspeicher kommen hier zum Einsatz, um überschüssige Energie zu speichern und später ins Netz einzuspeisen. Bei der Netzstabilität sind intelligente Stromnetze und Steuerungssysteme unverzichtbar, um die Schwankungen auszugleichen und so eine konstante Energieversorgung zu gewährleisten.


Rechtlicher Rahmen und Umwelteinflüsse von Windkraftanlagen

Windkraftanlagen unterliegen strengen Regelungen hinsichtlich Lärm, Naturschutz und Mindestabständen. In Deutschland schreibt das Bundesimmissionsschutzgesetz Mindestabstände zwischen Windkraftanlagen und Wohngebieten vor, um eine Beeinträchtigung der Wohnqualität zu minimieren. Umweltauswirkungen, wie der Einfluss auf Vögel und Fledermäuse, werden durch Gutachten geprüft, um den Bau in ökologisch sensiblen Gebieten zu vermeiden oder notwendige Schutzmaßnahmen zu ergreifen.


Standortwahl und Wertentwicklung auf dem Immobilienmarkt

Der Immobilienmarkt wird von der Nähe zu Wind- und Solarparks unterschiedlich beeinflusst:

  • Wertminderung durch Windkraft: In unmittelbarer Nähe von Windkraftanlagen kann es zu Wertminderungen kommen, da Schattenwurf und Lärm die Wohnqualität beeinträchtigen. Die Fernwirkung auf das Landschaftsbild führt zudem oft zu Akzeptanzproblemen.
  • Wertsteigerung durch Solarenergie: Solaranlagen auf Privat- oder Gewerbeimmobilien können deren Wert steigern, da sie den Bewohnern eine gewisse Energieautarkie bieten und bei steigenden Strompreisen eine lohnende Investition darstellen.


Häufige Fragen zu Windkraft und Solarenergie

  1. Welche Flächen sind für Solarparks besonders geeignet?
    Vor allem Brachflächen, landwirtschaftlich schwach genutzte Böden und Industriebrachen eignen sich gut für Solarparks.
  2. Wie viel CO₂ kann durch Windkraft eingespart werden?
    Eine durchschnittliche Windkraftanlage spart etwa 4.000–6.000 Tonnen CO₂ pro Jahr.
  3. Wie funktioniert eine Windkraftanlage technisch?
    Wind bewegt die Rotorblätter, die über eine Welle mit einem Generator verbunden sind. Dieser wandelt die Bewegungsenergie in elektrische Energie um.
  4. Was sind die größten Herausforderungen beim Ausbau von Solarenergie?
    Platzmangel, hohe Installationskosten und die Wetterabhängigkeit zählen zu den größten Herausforderungen.
  5. Welche Rolle spielt die Wetterabhängigkeit?
    Solarenergie liefert nur bei Sonnenstrahlung Energie, und Windkraft ist ebenfalls wetterabhängig, was eine Speicherung und Netzstabilität notwendig macht.
  6. Wie hoch sind die Investitionskosten für Windkraftanlagen im Vergleich zu Solarparks?
    Windkraftanlagen sind mit etwa 1,2–1,5 Millionen Euro pro MW teurer als Solarparks (600.000–800.000 Euro pro MW).
  7. Inwieweit kann Solarenergie zur Energieautarkie eines Haushalts beitragen?
    Hausbesitzer können durch Solarenergie bis zu 50–80 % ihres Strombedarfs decken, abhängig von den Sonnenstunden und der Anlagengröße.
  8. Wie wirkt sich der Schattenwurf von Windkraftanlagen auf die Umgebung aus?
    Der Schattenwurf kann störend wirken und wird deshalb in der Bauplanung berücksichtigt, um Wohngebiete zu schonen.
  9. Wie lange dauert die Amortisationszeit?
    Bei Solarparks liegt die Amortisationszeit bei ca. 8–12 Jahren, bei Windkraftanlagen bei etwa 10–15 Jahren.
  10. Welche Unterschiede bestehen zwischen Offshore- und Onshore-Windkraftanlagen?
    Offshore-Anlagen sind leistungsstärker und nutzen stabile Windverhältnisse auf See, benötigen aber höhere Investitionen.


Fazit: Gemeinsam zur nachhaltigen Energiezukunft
Wind- und Solarenergie sind unverzichtbare Bestandteile der Energiewende. Während Windkraftanlagen besonders in windreichen Regionen und auf See punkten, ist Solarenergie auf sonnenreiche Flächen angewiesen und eignet sich besonders zur Eigenversorgung. Beide Technologien tragen wesentlich zur Reduktion der CO₂-Emissionen bei und fördern langfristig eine nachhaltige Immobilienentwicklung. Entscheidend wird sein, die beiden Technologien sinnvoll zu kombinieren und innovative Speicherlösungen zu nutzen, um die Versorgungssicherheit und Akzeptanz für eine klimaschonende Zukunft zu gewährleisten. 

 

E wie  Einheitswert 


 
Der Einheitswert, ist die Grundlage zur Berechnung der Grundsteuer. Was ist der Unterschied zum Verkehrswert und welche Kritik gibt es beim Einheitswert? Der Einheitswert eines Hauses oder auch Grundstückes, dient den Finanzämtern als Bemessungsgrundlage zur Berechnung der Gewerbesteuer und der Grundsteuer. Auch der Fiskus benutzt die Bemessungsgrundlage zur steuerlichen Bewertung. Laut BewG ( Bewertungsgesetz ) dienen zur Zeit noch die Stichtage 1.1.1935 in den neuen Bundesländern und der 1.1.1964 in den alten Bundesländern. Die Wertung betrifft sämtliche gewerbliche, private aber auch Land- und Forstwirtschaftliche Immobilien und Grundstücke.
 
Der Einheitswert wird vom Finanzamt ermittelt und zwar von dem zuständigen Finanzamt in dem das Grundstück liegt. 
 
Er kann nach 2 Methoden berechnet werden, dem Ertragswertverfahren oder dem Sachwertverfahren. 
 
Um zum Beispiel den Einheitswert einer Mietimmobilie, eines Ein-oder Zweifamilienhauses zu ermitteln, nutzt man den Ertragswert. Hier wird die Wertfeststellung auf der Grundlage des Jahresrohertrages (Netto-Kaltmiete der Immobilie) bemessen. Sollte kein Jahresrohertrag vorliegen, nutzt man das Sachwertverfahren zur Orientierung und Bewertung des Grundbesitzes. Aufgrund einiger Faktoren werden die Wertverhältnisse auf die jeweiligen Hauptfeststellungszeitpunkte 1964 oder 1935 heruntergerechnet. Auch die Wertmindernde oder werterhöhende Faktoren wie die Lage oder Bauweise werden zu Ermittlung mit herangezogen. Sollte es sich um ein unbebautes Grundstück handeln, nimmt man nur den Bodenrichtwert zur Feststellung des Einheitswertes. 
 
Mit dem Erhalt des Einheitswertbescheides bekommt man die Information vom Finanzamt über den Wert des Grundstückes oder der Immobilie. Dies ist die Festsetzung des Wertes, der der späteren Steuerfestsetzung dient.
 
Sollten sich die Eigentumsverhältnisse einer Immobilie ändern, stellt das Finanzamt das bis zu dem Zeitpunkt festgelegten Einheitswert dem neuen Eigentümer an Hand der Zurechnungsfortschreibung fest. Den neuen Einheitswert teilt sie ihm per Einheitswertbescheid mit, dies dauert meist circa 1 Jahr. Achtung ändert dich der Eigentümer durch Erbschaft oder Schenkung, erfährt das Finanzamt nicht sofort die Änderung im Grundbuch in diesem Fall dauert die Zustellung des Bescheides oft länger.  Auch sollte man wissen, dass man als Eigentümer die Möglichkeit hat einen Widerspruch gegen den Einheitswertbescheid einzulegen. 
 
 
Welchen  Unterschied  gibt es zwischen Einheitswert und Verkehrswert?
Der Verkehrswert einer Immobilie ist der Wert, den das Grundstück voraussichtlich am Markt erzielen wird. Dieser Wert gilt als Grundlage um den Angebotspreis festzulegen.
 
Der Einheitswert hingegen, dient der Berechnung verschiedener Steuern. Die Werte hier sollten meist nach den ersten sechs Jahren angepasst um Veränderungen zu berücksichtigen. Bislang wurde dies allerdings nicht umgesetzt, einzig in den alten Bundesländern gab es eine einmalige Anpassung zum 1.1.1964. Aufgrund dessen liegt der Einheitswert immer deutlich unter dem Verkehrswert einer Immobilie und spiegelt leider nur die veralteten Marktverhältnisse wieder. Denn die Werte der Grundstücke und Immobilien sind deutlich gestiegen. Hier hat man nur bei der Änderung der wirtschaftlichen Einheiten zum Beispiel bei Teilung eines Grundstückes, das die Nachfeststellung durch das Finanzamt vorgenommen wird, diese nutzen die neu festgelegte Bemessungsgrundlage.
 
 
 


Einbruch Schwachstellen, auf was sollte man achten?



Heutzutage ein doch recht wichtiges und komplexes Thema ist die Sicherung des Heims. Doch was ist zu beachten wo kann man sich schützen. Was sind Schwachstellen? 

Der Einbruchschutz beginnt schon an der Grundstücksgrenze, alleine hier ist schon die Möglichkeit, dass erst kein Versuch gestartet wird ihr Grundstück zu betreten. Nicht jeder mag oder hat die Möglichkeit sich einen Hund anzuschaffen, dennoch ist bewiesen dass die Einbrüche doch gezielter auf Tierlose Objekte gestartet werden. Was kann man also machen. 

 
 

  • Der Zaun oder Mauer sollten so angelegt sein das sie keine Kletterhilfe bieten, sondern eher das darüber steigen erschweren.
  • Das Tor sollte so montiert sein, das kein Ausheben mit Werkzeug mögl. Ist, es empfehlt sich auch ein Schloss oder als Alternative ein elektrisches Tor was nur per Knopfdruck aufgeht. 
  • Sollte man keine Sichtverbindung bis zum Eingangsbereich haben, empfiehlt sich eine Gegensprechanlage ggf. mit Kamera.
  • Eine gute Beleuchtung im Außenbereich am besten mit Bewegungsmelder ist sinnvoll, oder auch welche die nur von innen an und auszuschalten sind.
  • Wasserhähne sollten auch so gesichert sein, das kein weiterer sich unbemerkt! anzapfen“ kann. 
  • Fahrräder sollten auch auf dem Grundstück angeschlossen werden um noch viel Freude an Ihnen zu haben. 


 

Was kann man noch tun?


  • Die Außentüren sollten über spezielle Schutzbeschläge mit Zylinderabdeckung am besten nach DiN Norm erfüllen. Sichtbare Schutz Beläge schützen beziehungsweise sind schon oft Abschreckend
  • Es sollte kein normales Schloss sein, sondern eines das nur mit einer Karte nachgefertigt werden kann die sie selbst besitzen.
  • Wichtig ist auch das der Türzylinder nicht mehr als 3 mm heraus ragt, denn überstehende Zylinder könnten einfach abgeschraubt werden. 
  • Eine zusätzliche Absicherung mit Kette oder Sperrbügel im Innenbereich bietet den Schutz, die Leute erst mal zu sehen bevor die Tür richtig aufgemacht wird.
  • Sollten Sie lieber einen Türspion einbauen wollen, solltet dieser einen Weitwinkel von 200 Grad sichtbar machen , sonst bringt er kein erwünschtes Ergebnis
  • Fenster kann man mit Fensterschlössern sichern, denn die handelsüblichen Fenster sind in wenigen Minuten mit einem normalen Schraubendreher aufgehebelt. Das heißt man sollte die Schließ und Scharnierseite sichern. Achtung Fenstergriffe die abgeschlossen werden können sind nur als Kindersicherung gedacht, hindern einen Einbrecher nicht.
  • Bei Dachfenstern muss man überlegen ob es notwendig ist, sollte im Garten oder durch Tonnen das Dach leicht erreichbar sein, sollte man diese zusätzlich sichern.
  • Keller und auch Nebengebäude Türen werden oft außer Acht gelassen, doch auch dies vor allem wenn sie ins Haus führen sollten bei der Sicherung mit einbezogen werden
  • Sollten Ihre Kellerfenster nicht mit Gittern versehen sein, müssen Sie diese mit Fensterschlössern sichern. Gerade im Kellerbereich wird der Versuch des Einbruchs gestartet. Deswegen sollten auch Roste die Kellerschächte abdecken durch Abheben von außen gesichert sein.


 

Die meisten Schwachstellen die man oft vergisst wenn man mal nur schnell Brötchen kaufen möchte sind oft Kleinigkeiten , also Achten sie deshalb bevor sie losgehen auf folgende Punkte !!

Die  Rückseite des Hauses, mit der unverschlossenen Terrassentür oder ein angekipptes Fenster welches schnellen Einstieg bietet, oder aber auch unverschlossene nur ran gezogene Eingangstüren.


 

Fazit :

Man sollte wenigstens versuchen die Fenster im gesamten Bereich und die Eingangstür zu sichern. Auf Dauer empfiehlt es sich vor allem in der heutigen Zeit nach und nach sein Grundstück so zu gestalten um es vermeintlichen Einbrechern schwer zu machen.


 

Einbruch beim Immobilienmarkt – die Zeiten sind nicht rosig 

 
Aufgrund der Inflation, gestiegener Baupreise, infolge des Krieges in der Ukraine aber auch wegen der recht schaurigen Konjunkturprognosen ist der Immobilienmarkt recht merkliche eingebrochen. Man könnte von einem Stimmungstief sprechen.  Das Immobilienklima ist im Vergleich zum Vorquartal auf dem sinkenden Schiff und von +30,7 auf einen Wert von -5,5 gefallen. Selbst in der Pandemie gab es nicht solche schlechten Zahlen. Was den Einbruch begünstigt hat sind die recht düsteren Erwartungen an die kommenden 12 Monate. Aufgrund vieler neuer Hindernisse bei der Kreditnahme, der hohen Baukosten, steigender Zinsen  und der schwachen Konjunktur. Viele sind sich einig dass es sich gerade in Richtung eines Abschwungs bewegt und daraus dann eine neue Immobilienphase entstehen wird.  So ist die Nachfrage nach Kaufimmobilien im ersten Quartal 2022 binnen Jahresfrist um 17 % eingebrochen 


Letztes Jahr sah es noch anders aus, aufgrund der Pandemie war der Bürosektor besser gefragt als gedacht. Doch das Immobilienklima zeigt dieses Jahr nun deutlich das es hier zu Einbrüchen in verschiedenen Sektoren kam und noch kommen wird. Alleine der Bürosektor ist von +49,3 auf - 1,7 gefallen. Aufgrund der gesamten Welt Geschehnisse sinkt die Nachfrage gewaltig. Und wie heißt es so schön, die Nachfrage bestimmt den Preis. Viele Immobilienunternehmen fürchten das die Preise und somit die Mieten sinken.  Des einen Freud, des anderen Leid, konnten einige Unternehmen expandieren, hatte vor allem der Einzelhandel mit Umsatzeinbrüchen zu kämpfen. 


Das Wohnsegment rutschte von einem Indexwert +22,6 auf -19,5 ab und schloss mit dem schlechtesten Wert aller Segmente ab. Und auch hier kommt es zu einem Hamsterrad, steigende Kosten bei den Kreditnahmen, ein Kredit bekommt man nicht mehr so einfach, Die Monatlichen Fixkosten steigen aufgrund der hohen Bauzinsen um mehrere hundert Euro und machen Immobilien teils unerschwinglich. Hinzu kommt die hohe Inflation, die die normalen Kosten so immens hat steigen lassen. Es wird weniger Menschen geben, die sich ein Haus leisten können.  Selbst Immobilientouristen schrecken derzeit vor der Besichtigung der Immobilien zurück. Heißt die Nachfrage sinkt und somit auch der Preis. 
 


Erbschaft, Steuern und Freibeträge was ist wichtig?



Sehr oft bedeutet ein geerbtes Haus erst einmal sehr viel Schriftkrieg mit dem Finanzamt. Man hat eine Meldepflicht nach der Erbschaft von nur 3 Monaten. Andernfalls, bei Nicht Meldung, könnte man Ihnen Steuerhinterziehung vorwerfen. Und Achtung die Finanzbehörde kann auch noch viele Jahre später, bis zu 7 Jahre nach dem Erbe, von Ihnen die Erbschaftssteuer einfordern. Sämtliche Erbschaften unterliegen in Deutschland nämlich dem Gesetzesbuch der Steuerpflicht.



Oft ist bei einem Erbfall nicht klar, wer die tatsächlichen Erben sind, hierfür setzt man dann Nachlasspfleger ein bis diese ausfindig gemacht werden können. In manchen Fällen, kann es passieren, dass dieser das Grundstück verkauft, um die noch bestehenden Darlehen zu bedienen. Hier ist die Frage, dürfen die Erben die Vorfälligkeitsentschädigung, die die Bank in den meisten Fällen verlangt, vom Wert des Erbes abziehen?? Es gab im Finanzgericht Münster hierzu ein Urteil, das mit „Ja“ beantwortet wurde. In wie weit das in allen Fällen greift, hängt sicher vom Fall ab.



Der Wert der Erbschaft, meist üblicherweise der Verkehrswert, gibt die Höhe der Erbschaftssteuer an. Hierbei sind allerdings nach dem Verwandtschaftsgrad und der sich daraus ergebenden Steuerklasse, einige Unterschiede zu beachten. In einigen Fällen können gewisse Nachlassverbindlichkeiten, allerdings trifft es nur die Nachlassverbindlichkeiten die zu Lebzeiten schon entstanden sind, die Bemessungsgrundlage und teils die Steuern verringern.


In den meisten Fällen sieht das Gericht, die Vorfälligkeitsentschädigung, als Nachlassverbindlichkeit an. Aus diesem Grund, um den Nachlass der Erben zu sichern, ändern die Kosten der vorzeitigen Darlehensablösung bei Verkauf, auch die Bemessungsgrundlage der Erbschaftssteuer.


 Achtung: Dies trifft nicht immer zu, oft sind die Voraussetzungen, die Erbschaftssteuer so zu mindern nicht gegeben. Sollte aber bei Ihnen der Fall bestehen dass die Nachlasssicherung einen Verkauf der geerbten Immobilie notwendig macht, sollten Sie zumindest versuchen, diese steuerlich geltend zu machen.


Stehen mir je nach Verwandtschaftsgrad Freibeträge zu??

Aber als Erbe steht Ihnen ein Freibetrag zu, das heißt erst auf die Summer die nach dem Abzug des Freibetrags übrig bleibt müssen Sie die Erbschaftssteuer zahlen. Dieser wird aus dem Verwandtschaftsgrad und der sich daraus ergebenden Steuerklasse berechnet.



Verwandtschaftsgrad Freibetrag Steuerklasse

Die Freibeträge staffeln sich wie folgt:


  • Ehegatten, eingetragene Lebenspartner : Freibetrag – 500.000,00 €
  • Kinder, Stiefkind : Freibetrag – 400.000,00 €
  • Enkel : Freibetrag – 200.000,00 €
  • Eltern, Großeltern : Freibetrag – 100.000,00 €
  • Weitere Erben : Freibetrag – 20.000,00 € 


Steuerklassen

Steuerklasse I:     Ehegatten, Kinder, Stiefkinder, Enkel, Urenkel, Eltern, Großeltern

Erbschaft nach Abzug:

  • Bis 75.000,00 € : 7 %: 
  • Bis 300.000,00 € : 11 %
  • Bis 600.000,00 € : 15 %
  • Bis 6.000.000,00€ : 19 %
  • Bis 13.000.000,00 € : 23 %
  • Bis 26.000.000,00 € : 27 %
  • Ab 26.000.000,00 € : 30 %


 

Steuerklasse II:     Geschwister, Neffen, Nichten, Stiefeltern, Schwiegerkinder, Schwiegereltern, geschiedene Ehegatten

Erbschaft nach Abzug: 

  • Bis 75.000,00 € : 15 %: 
  • Bis 300.000,00 € : 20 %
  • Bis 600.000,00 € : 25 %
  • Bis 6.000.000,00€ : 30 %
  • Bis 13.000.000,00 € : 35 %
  • Bis 26.000.000,00 € : 40 %
  • Ab 26.000.000,00 € : 43 %



Steuerklasse III: alle weiteren Erben

Erbschaft nach Abzug: 

  • Bis 75.000,00 € : 30 %: 
  • Bis 300.000,00 € : 30 %
  • Bis 600.000,00 € : 30 %
  • Bis 6.000.000,00€ : 30 %
  • Bis 13.000.000,00 € : 50 %
  • Bis 26.000.000,00 € : 50 %
  • Ab 26.000.000,00 € : 50 %



Fazit: 

Hier sollte man wirklich sich Hilfe holen, denn es geht um einiges. Bevor man später der „gelackmeierte“ ist, informieren Sie sich. Und melden sich nach Erbschaft in der Frist des Amtes, um nicht noch mehr zusätzliche Kosten zu produzieren oder im schlimmsten Fall, straffällig zu werden. 


Einfamilienhaus vs. Eigentumswohnung

Für wen lohnt sich was ?




Einfamilienhaus

Eine sehr gute Investition ist sicher das Einfamilienhaus , vor allem wenn man jung ist , ist der Platz für eine Familie wunderbar. Die Kinder spielen im Garten, das Obst oder Gemüse wird frisch angebaut und in der Nachbarschaft gibt es viele Kinder zum spielen. Ein Ort des wohlfühlen, die Kita und die Schule sind um die Ecke . Dennoch kann man nicht sagen Einfamilienhaus ist nur etwas für junge Leute, es gibt viele Ältere die vom Garten und Haus profitieren, heißt es doch nicht „wer Rastet der Rostet“ , und im persönlichen Umfeld, kann ich sagen das die Leute mit einem Garten eher fitter sind. Aber Vorsicht ,vor einer Überschätzung, in vielen Fällen benötigt man irgendwann Hilfe am Haus, hat man eine Familie die für einen da ist , und unter die Arme greift, ist es kein Problem, alle anfallenden Arbeiten zu meistern. Vielleicht ist genug Platz, das die Familie mit einzieht . Sollte man keinen haben , wächst einem die immer wieder anfallenden Arbeiten oft über den Kopf. Hier sollte man schauen wie man entweder die Arbeiten abgeben kann, Firmen beauftragen kann oder ob man nicht dem Stress aus dem Weg geht und das Haus verkauft und sich eine kleine Eigentumswohnung mit Balkon kauft. Empfehlen kann man nicht, jeder Mensch ist anders und hat andere Vorstellungen. Sollte man ein Haus selbst bauen, empfehle ich wirklich sich damit zu befassen . Wer hier schon etwas vorsorgt, hat im Alter weniger Probleme. 



Eigentumswohnung

Eigentumswohnungen, gibt es mittlerweile auch in rauen Mengen, oft sind diese auf den ersten Blick nicht so groß und frei wie ein Einfamilienhaus mit Garten.Dennoch hat diese Sache auch einige Punkte die für einige Menschen passender sind als ein Haus. Eine Eigentumswohnung, macht zum Beispiel Sinn, wenn man aufgrund der Arbeit viel Reisen muss oder einfach auch in der Nähe seiner eigenen Firma sein muss. Oft gibt es auch welche die sagen, ich verreise mindestens dreimal im Jahr, bei der Wohnung mach ich die Tür zu, keiner muss sich kümmern kommen. Heißt man ist unabhängiger mit der Wohnung, die Hausgemeinschaft kümmert sich im gesamten um den Hausbestand, Wartung etc. machen meist beauftrage Firmen. Ein Hausmeister stellt den Müll raus und kümmert sich meist um die Grünpflege um das Haus herum. Diese Dinge, sparen natürlich unheimlich viel Zeit und man ist dadurch flexibler. Hier gibt es nur das große Problem , man ist schon darauf angewiesen, das die Hausgemeinschaft nicht mit Tyrannen voll ist, ein Nachbarschaftsstreit ist aufgrund der Nähe durch Kleinigkeiten schnell hervorgebracht. Also hier gilt , reden sie miteinander, die Kommunikation ist oft alles .