U wie Umkehrhypothek 

 


Im Alter läuft nicht immer alles nach Plan, viele denken darüber nach Ihr Haus oder die Wohnung zu verkaufen. Eine Alternative ist die Umkehrhypothek als Form der Immobilienrente – aber was ist das eigentlich? 

Und was ist der Unterschied zur Leibrente? 

Bei der Umkehrhypothek bekommt man das Darlehen von einem Kreditinstitut, die Immobilie dient als Sicherheit für das Darlehen aber gehört ihnen zu Lebzeiten. Umkehrhypothek ist die sogenannte Rückwärtshypothek hier nimmt der Eigentümer eine Hypothek auf sein Haus auf.  Bei einer Leibrente, gibt es einen Eigentümerwechsel!  Sie verkaufen Ihre Immobilie, im Gegenzug räumt der neue Eigentümer Ihnen ein lebenslanges Wohnrecht ein und zahlt Ihnen die vereinbarte monatliche Leibrente. 

Doch für wen ist diese Art der Beleihung geeignet? 


Die Umkehrhypothek ist nur für diejenigen geeignet die keine Erben haben und sich noch einen schönen Lebensabend machen wollen. Je nach Vereinbarung gibt es eine monatliche Rentenzahlung oder eine Einmalzahlung. Die Immobilie dienen dem Darlehensgeber als Wert, das Kreditunternehmen wir in das Grundbuch eingetragen. Zinsen oder Tilgungen werden nicht fällig. 

Die Voraussetzungen sind von den Kreditunternehmen unterschiedlich aber man benötigt meist folgende Prämissen: die Immobilie muss frei von Lasten sein, ein Alter von 60-65 und die Immobilie muss einen Mindestwert von 100.000€ haben. Sollte man nicht mehr in der Immobilie wohnen können kann diese meist trotzdem verkauft werden allerdings dient der Verkaufspreis zur Tilgung des Darlehens.  Eine weitere Belastung  der Immobilie nach Inanspruchnahme einer Umkehrhypothek ist nicht möglich.  Auch geht die mit einer Umkehrhypothek belastete Immobilie nicht in den Nachlass, hier gehört die Immobilie der Bank.