N wie Nachlassinsolvenz
Was hat es mit der Nachlassinsolvenz auf sich? Dass Schulden aus einer Erbschaft, nicht aus dem Privatvermögen getilgt werden müssen, gibt es eine Nachlassinsolvenz beziehungsweise eine Nachlassverwaltung. Diese wird gemäß § 317-319 in der Insolvenzverordnung geregelt. Man kann die Nachlassinsolvenz beim zuständigen Nachlassgericht beantragen. Die Nachlassinsolvenz stellt demnach eine besondere Art des Insolvenzverfahrens dar. Hierbei werden das eigene Vermögen und die Erbschaft voneinander getrennt.
Durch das Nachlassinsolvenzverfahren, wird das Privatvermögen der Erben nicht mit berücksichtigt. So kann dann nur der Nachlass selbst zur Begleichung von Schulden und Forderungen verwendet werden. Sollte man keine Nachlassinsolvenz gestellt haben, haften die Erben auch mit Ihrem Privaten Vermögen für die Schulden und Forderungen des Nachlasses. Bei der Nachlassinsolvenz ist jede Miterbin eine Schuldnerin, haftet aber gegenüber den Gläubigern nur mit ihrem Nachlassanteil und nicht mit ihrem Privaten Vermögen.
Laut § 1980 Abs. 1 BGB, gibt es keine definierten Zeiträume die für die Anmeldung der Insolvenz des Nachlasses genannt werden, aber es verlangt, das der Erbe unverzüglich nach dem Bekanntwerden der Zahlungsunfähigkeit beziehungsweise der Überschuldung, einen Insolvenzantrag stellt.
Wie bei einem Insolvenzverfahren, wird auch hier der Insolvenzverwalter bestellt. Dieser dient in erster Linie als Nachlassverwalter und listet alle Verbindlichkeiten auf. Außerdem sucht er das Gespräch mit den Gläubigern um mögliche Rückzahlungsvorschläge zu erarbeiten. Sollte der bestehende Nachlass nicht ausreichen um die Schulden zu begleichen, wird der Insolvenzverwalter, Vereinbarungen mit den Gläubigern treffen. Das Ziel des Insolvenzverwalters ist das jeder Gläubiger zumindest einen Großteil des ausstehenden Betrages erhält. Der Zweck der Nachlassinsolvenz ist, die Restschulden an den Gläubigern zu begleichen.
Ja auch die Nachlassinsolvenz bedeutet Kosten, die auf Sie zukommen. Sollten die finanziellen Mittel zur Deckung der Verwaltungskosten nicht ausreichen, kann ein Antrag auf Nachlassverwaltung verweigert werden (§ 1982 BGB). Sollte das Nachlassgericht die Bestellung eines Nachlassverwalters anordnen, kann der Nachlassverwalter eine angemessene Vergütung durch den Erben verlangen, dies wird im § 1987 BGB geregelt.
Sollten Sie sich anstatt der Nachlassinsolvenz für eine Erbausschlagung entscheiden, entfallen die hohen Gerichtskosten, die durch eine Nachlassverwaltung entstehen können.
Nachhaltiges Bauen 2021
Immer mehr im Trend der neuen Zeit , Bauen mit nachhaltigen Produkten . Die neuen innovativen Techniken und auch der Anreiz der staatlichen Förderungen, machen die neuen Art des Bauens sehr attraktiv. Seit 2021 gibt es eine neuen Möglichkeit, Zuschüsse vom Staat für eine energieeffiziente Bauweise zu erhalten. Diese sind an einzelne Kriterien gebunden. Wer sich hierfür entscheidet, sich den Standard anzupassen und diese einzuhalten, senkt die Baukosten durch staatliche Zuschüsse. Hierbei profitiert er langfristig on den niedrigeren Energiekosten.
Was kann man alles tun?
Eine Hausausrichtung, die sich nachdem Sonnenverlauf ausrichtet, ist ein erster Schritt . Hier nimmt man sich die Sonne als Energie zum Verbündeten. Die Sonne hat auch in der kalten Jahreszeit Kraft um Räume zu beheizen. Deweiteren ist die Sonne wichtig für den Menschen, es steigert das Wohlbefinden so wird auch die Vitamin D Produktion angeregt. Wohnräume und vor allem Kinderzimmer sollte man nach Süden oder Südwesten ausrichten. Große Fensterflächen erwärmen die Räume, im Sommer sollte man guten Verdunklungsmöglichkeiten haben, um eine Überhitzung zu vermeiden. In die östliche Seite legt man Zimmer wir Bad, Küche und Schlafzimmer.
Sollte man über eine Photovoltaikanlage nachdenken, sollten die Solarmodule Richtung Süden/Südwesten ausgerichtet sein, da hier der Ertrag am höchsten ist. Durch die optimale Hausausrichtung können Energiestandards leichter erreicht und Förderungen problemlos beantragt werden.
Das GEG regelt die energetischen Anforderungen
Wenn Wohngebäude nach dem GEG errichtet werden, zeichnen Sie sich durch eine dichte Gebäudehülle aus. Die Dämmung der Außenwände und das Dach ist einer der wichtigsten Punkte beim Hausbau. Isolierte Fenster mit einem niedrigen U-Wert sorgen dafür, dass Heizwärme nicht ungewollt nach außen dringt und kalte Luft ins Innere des Hauses eindringt. Hält man sich an die Vorgaben, erhält man Im Sommer einen guten Hitzeschutz, sodass wenig Energie für das Kühlen der Wohnräume aufgewendet werden muss. Bei der Anrechnung an die Anforderungen des GEG wird der Bau einer Photovoltaikanlage einbezogen und bringt Vorteile. Auch eine Installation eines Stromspeichers bringt einen zusätzlichen Bonus. Im Rahmen der Ausstellung eines Energiepasses, regelt das GEG sämtliche Vorgaben, Inhalte und Pflichten, die hierfür notwendig sind.
Wer ein neues Effizienzhaus baut, kann die KfW Förderung Neubau 2021 beantragen
Die Kreditanstalt für Wiederaufbau ist eine Förderbank ihr Schwerpunkt liegt in der Förderung der Energieeffizienz bei einem Neubau von Wohngebäuden. Je konsequenter und zielstrebiger Bauherren Maßnahmen umsetzen, umso höher fallen zwar einerseits die Kosten aus, aber man erreicht auch eine höhere Förderung. Für ein Effizienzhaus 55 wird ein Betrag bis zu 26.250 Euro je Wohneinheit gefördert und für ein Effizienzhaus 40 Plus ein Betrag von 37.500 Euro je Wohneinheit
Fazit
Wer sich jetzt für modernes und nachhaltiges Bauen entscheidet, erhält man ein Haus mit hoher Wertbeständigkeit. Zusätzlich erhält man ein Haus mit mit angenehmen Raumklima. Langer gesehen zahlen sich die doch höheren Baukosten aus.