Qualifizierter Alleinauftrag
Was ist ein Qualifizierter Alleinauftrag? Nach dem Allgemeinauftrag und dem Alleinauftrag kommt nun noch der qualifizierte Alleinauftrag, den Sie mit einem Makler schließen können.
Der Auftrag wird zwischen dem Makler und dem im Grundbuch eingetragenen Eigentümer der Immobilie geschlossen und wir immer individuell ausgehandelt . Oft wird es auch Individualvereinbarung genannt. Hierbei wird der Auftrag an einen einzigen Makler vergeben, der sich um alle Sorgen, Nöte, Belange, Werbung usw. kümmert. Er ist die einzige Ansprechperson, selbst die eigen gefundenen Kaufinteressenten müssen bei diesem Vertrag, an den Makler verwiesen werden.
Der Vorteil für den Makler ist hier ganz einfach, bei einem Verkauf des Objektes , steht ihm die Provision zu, und das unabhängig davon wie der Käufer die Immobilie gefunden hat.
Der Vorteil des Verkäufers ist , das er hier die besten Verkaufsstrategien und den höchst möglichen Einsatz um einen potenziellen Käufer zu finden, vom Makler erwarten kann.
Im Gegenzug zum Alleinauftrag, ist der Vertrag des qualifizierten Alleinauftrag , für den Makler erstrebenswert, denn hier ist ihm in jedem Fall die Provision bei Verkauf sicher. Bei dem Alleinauftrag geben die meisten Makler nur fünfzig Prozent, da sie nie sicher sein können, am Ende der Verkäufer zu sein, und auch die Provision einzustreichen. Denn viele „Köche „ verderben den Brei !! Allerdings tun sich die meisten Verkäufer / Eigentümer sehr schwer, diesen Qualifizierten Alleinauftrag zu erteilen, sind Ihnen doch sowohl bei dem Verkauf als auch bei der Provision , die Hände gebunden . Auch kann es vertraglich geregelt sein, das dem Eigentümer untersagt ist Eigengeschäfte vorzunehmen, das bedeutet , das ohne die Einwilligung des Maklers, kein Hauptvertrag abgeschlossen werden kann.
Fazit :
Diese Entscheidung für den Qualifizierten Alleinauftrag, wird meist nur dann vom Verkäufer getroffen wenn bei dem Verkauf, vorhersehbare Schwierigkeiten absehbar sind oder er alleine den Verkauf nicht bewerkstelligen kann. Hier sollte jeder die Individualvereinbarungen gut lesen, und sich sicher sein dass er sämtliche Verhandlungen an den Makler übertragen hat. Bedeutet man muss sich um nichts kümmern aber man kann sich nicht mehr im nach hinein umentscheiden .Sollte man diesem Vertrag wortbrüchig werden , kann es zu Schadenersatz Zahlungen führen für beide Seiten kommen. Sollte man hier eine Vertragslaufzeit von über einem Jahr vereinbaren, spricht man dann vom Vertrauensmakler.